Energieausweis

  • Verpflichtend bei Vermietung & Verkauf seit 1. Jänner 2009
  • Transparenz für Käufer, Mieter & Pächter
  • Inserierung einer Immobilie
  • Energieausweis als Grundlage für Ihre Förderungen

 

Das Vorlagen von Energieausweisen nach dem neuen Energieausweisvorlage-Gesetz
(EAV-G) ist erforderlich, wenn Sie Ihre Immobile verkaufen, vermieten oder verpachten
wollen.


Die Verpflichtungen einen Energieausweis auszustellen, trifft für alle neuen und auch
für bestehende Gebäude zu. Ein Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein und
ist in folgenden Fällen vorzulegen.

  • bei Verkauf, Verpachtungen und Vermietungen verpflichtend seit 1. Jänner 2009
  • für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000m² gilt auch eine Aushangpflicht des Ausweises an gut einsehbarer Stelle
  • bei Neu- Zu- oder Umbauten oder Umfassenden Sanierungen für die Einreichung und Sanierungsförderungen.
  • Inserierung einer Immobilie bei Digitalien und Printmedien

 

WICHTIG: Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer
Liegenschaft Vertragsbestandteil. Er ist bereits bei Abschluss des Vorvertrags
vorzulegen.


Hinweis für Liegenschaftsverwaltungen: Seit der Novellierung des
Wohnungseigentumsgesetztes hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass ein
Energieausweis vorliegt.


Der Energieausweise wird in folgenden Schritten erstellt:

  • Sichten der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Erstellen des Energieausweises gemäß EAV-G und nach den gültigen Normen und Regelwerken (OIB-Richtlinien 6 und Leitfaden) als Gutachten
  • Empfehlung für Maßnahmen zur Reduktion Ihres Energieverbrauchs

Für die Ausstellung Ihres Energieausweises nützen Sie das individuelle Angebot!

 

Für das Einreichen von Förderungen bei Sanierungen sind Energieausweise für den
Zustand Ihrer Immobilie vor und nach der Sanierung erforderlich:

  • Für Anträge bei den einzelnen Förderstellen beraten wir Sie gerne persönlich.

 

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