Energieeffizienzgesetz

Umsetzung für Unternehmen

Endenergieverbrauchende Unternehmen in Österreich haben, abhängig von ihrer Größe und ihrem Energieverbrauch, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu setzen und zu dokumentieren. Dabei haben große und mittlere Unternehmen die Wahlmöglichkeit zwischen der Einführung eines Energiemanagement-Systems (z.B. nach ISO 50001) oder eines Energieaudits, das alle vier Jahre durchgeführt werden muss.
Kleinere Unternehmen sind von Verpflichtungen ausgenommen, können jedoch freiwillig Energiesparberatungen in Anspruch nehmen, die mit insgesamt 20 Millionen Euro als Anreizfinanzierung gefördert werden.
Wenn Energielieferanten und Unternehmen ihre Verpflichtung laut Energieeffizienzgesetz nicht erfüllen, müssen sie Ausgleichszahlungen in den Energieeffizienzfonds leisten. Mit dem Geld dieses Fonds werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz gefördert. Energieberatungen und Energieaudits für Unternehmen sollen zudem in den kommenden vier Jahren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert werden.
Die dafür notwendige Überprüfung erfolgt über die Monitoringstelle.
Im Einklang mit der EU-Richtlinie werden "Early actions" (Maßnahmen, die nach 2008 umgesetzt wurden und bis Ende 2020 wirken) zu 25 Prozent auf das 1,5-Prozent-Ziel angerechnet.

unsere Leistungen

  • Energieaudit nach dem Energieeffizienzgesetzes
  • Maßnahmenbewertung und Berechnung nach der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung