Energieausweis

  • Verpflichtend bei Vermietung & Verkauf seit 1. Jänner 2009
  • Transparenz für Käufer, Mieter & Pächter(bei nicht Vorlegung kann dies Gerichtlich eingefordert werden)
  • Inserierung einer Immobilie (mit spezifischen Heizwert)
  • Energieausweis als Grundlage für Ihre Förderungen

 

komplete Energieausweis Vorlage Gesetz 2012

Download
BGBLA_2012_I_27.pdf
Adobe Acrobat Dokument 109.5 KB

Infos und mehr

Das Bundesministerium für Justiz hat den Ministerialentwurf für ein neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz  zur allgemeinen Begutachtung versandt.

Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie) umgesetzt werden. Ziel der neuen Gebäuderichtlinie ist es, durch effizientere Regeln noch stärkere Impulse zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor und zum verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie zu setzen.
Neu im Vergleich zum bisherigen Recht ist die Verpflichtung, bestimmte Energiekennzahlen des Objekts bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten anzugeben. Zusätzlich sollen künftig bundesweit einheitliche Ausnahmeregeln für bestimmte Gebäudekategorien gelten. Auch die Rechtsfolgen der Ausweisvorlage und der Verletzung von Vorlage- und Aushändigungspflicht werden klarer geregelt. Der Gesetzesvorschlag wurde gegenüber dem Ministerialentwurf noch mehrfach modifiziert. Die Regierungsvorlage wird nach ihrer Verabschiedung auf der Parlamentshomepage einzusehen sein.

Gültige OIB-Richtlinen für das östliche Österreich

Wien OIB6 - 2015
Niederösterreich OIB6 - 2015