komplete Energieausweis Vorlage Gesetz 2012
Das Bundesministerium für Justiz hat den Ministerialentwurf für ein neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz zur allgemeinen Begutachtung versandt.
Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie) umgesetzt werden. Ziel der neuen Gebäuderichtlinie ist es, durch effizientere
Regeln noch stärkere Impulse zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor und zum verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie zu setzen.
Neu im Vergleich zum bisherigen Recht ist die Verpflichtung, bestimmte Energiekennzahlen des Objekts bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten anzugeben. Zusätzlich sollen künftig bundesweit
einheitliche Ausnahmeregeln für bestimmte Gebäudekategorien gelten. Auch die Rechtsfolgen der Ausweisvorlage und der Verletzung von Vorlage- und Aushändigungspflicht werden klarer geregelt. Der
Gesetzesvorschlag wurde gegenüber dem Ministerialentwurf noch mehrfach modifiziert. Die Regierungsvorlage wird nach ihrer Verabschiedung auf der Parlamentshomepage einzusehen sein.
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